So werden Sie Teil der BDS-Gemeinschaft

Der BDS lebt vom Mitmachen und "von unten nach oben". Daher ist er mit selbständigen Vereinen, starken Landesverbänden und dem Bund als Dach streng föderal gegliedert. Die 13 Landesverbände decken das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vollständig ab. Berlin und Brandenburg gehören als Landesverband 1, Hamburg und Schleswig Holstein als Landesverband 2 und Niedersachsen und Bremen als Landesverband 3 jeweils zusammen. Die Landesverbände 4 bis 13 entsprechen den einzelnen Bundesländern.

Insgesamt haben sich im BDS bereits über 100.000 Sportschützen in fast 3000 Vereinen zusammengefunden, um dem Schießsport als Hobby oder Leistungssport nachzugehen.

Wie wird man Mitglied im BDS?

Der BDS hat als unmittelbare Mitglieder nur die ihm angeschlossenen 13 Landesverbände. Als natürliche Person oder Verein kann man nur durch einen Beitritt in einen dieser Landesverbände Mitglied im BDS werden.

Es ist zu beachten, dass die Landesverbände die Beitrittsbedingungen in ihren Satzungen autonom regeln, insbesondere wie viele Mitglieder Vereine haben müssen oder ob nur Vereine dem Landesverband beitreten können oder auch Einzelmitgliedschaften von Schützen direkt beim Landesverband möglich sind. Über die genauen Aufnahmeformalitäten der einzelnen Landesverbände müssen Sie sich somit mit diesen direkt in Verbindung setzen.

Für natürliche Personen gibt es zwei Wege in den BDS: Erstens über einen Verein, also einen Zusammenschluss von Schützen, egal ob dieser im Vereinsregister eingetragen oder nicht. Eine Eintragung wird aber empfohlen. Der Verein gehört einem Landesverband an oder tritt einem bei und meldet seine Mitglieder dem BDS, die dadurch Verbandsmitgliedschaft erhalten. Zweitens als Einzelmitglied, indem man unmittelbares Mitglied eines Landesverbandes wird.

Bei Vereinen ergibt sich aus dem Sitz des Vereins die Zuständigkeit des jeweiligen Landesverbandes, bei Vereinsmitgliedern aus dem Vereinssitz und bei Einzelmitgliedern der Wohnsitz.

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge im BDS setzten sich im Regelfall aus drei Anteilen zusammen:

Anteil des Bundesverbands für die Durchführung seiner Aufgaben wie Verbandsführung, Veranstaltung der Deutschen Meisterschaften (Teilnahme gebührenpflichtig), Interessenvertretung, Mitwirkung im Vollzug des Waffenrechts, Ausbildung (Teilnahme gebührenpflichtig), Schützen-Haftpflichtversicherung etc. Als durchlaufender Posten wird vom Bundesverband auch der Beitrag für die Rechtsschutzversicherung eingezogen. Der aktuelle Bundesbeitrag wird weiter unten angegeben.

Jährlich erhebt der Bundesverband eine Mitgliedsgebühr von 11 € zzgl. 1 € für die Rechtsschutzversicherung (Waffensachen einschließlich Strafrechtsschutz). Für zusammen nur 12 € erhalten Sie eine umfassende, engagierte Interessenvertretung und den Zugang zu einem abwechslungsreichen Sportprogramm im attraktivsten deutschen Schießsportverband. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 21 Jahren zahlen nur 6 €.

Anteil des jeweiligen Landesverbands für die Durchführung seiner Aufgaben wie Mitgliederverwaltung, Veranstaltung von regionalen Meisterschaften (zusätzlich gebührenpflichtig), waffenrechtliche Bestätigungen/Bescheinigungen im Auftrag des Bundesverbands (zusätzlich gebührenpflichtig), Ausbildung (Teilnahme teilweise gebührenpflichtig) und Erfüllung der weiter satzungsgemäßen Aufgaben. Auch die aktuellen Landesverbandsbeiträge sind weiter unten angegeben.

Änderung und Irrtum sind vorbehalten; maßgeblich sind die von den Landesverbänden in eigener Verantwortung festgesetzten Gebühren. Details, weitere Konditionen und aktuelle Angaben können Sie direkt bei Ihrem zuständigen Landesverband erfragen. Der Bundesbeitrag und die Versicherungsbeiträge sind in den genannten Jahresbeiträgen bereits inbegriffen!

Anteil des örtlichen Vereins für die Mitgliedsbetreuung vor Ort, für Schießstände etc. oder ein weiterer Betrag an den Landesverband bei Einzelmitgliedschaft (Mitgliedschaft direkt im Landesverband ohne Vereinsmitgliedschaft). Die Einzelmitgliedsbeiträge sind bei den Landesverbänden angegeben. Die Vereinsbeiträge hängen stark von den Vereinen ab, die in Mitgliederanzahl, Schießmöglichkeiten und der Aufteilung der Kosten in festen Jahresbeiträgen und nutzungsabhängige Gebühren stark unterschiedlich sind. Die Vereine geben hierüber gerne Auskunft.

  • Mitgliedschaft

    Bei allen Angelegenheiten und Fragen zu

    • Mitgliedschaft und Beitritt,
    • Beitragsmarken und Ausweisen,
    • Waffenanträgen,
    • Vereinen und
    • Schießständen etc.

    wenden Sie sich bitte nicht an den BDS-Bundesverband, sondern direkt an Ihren Landesverband.

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