Versicherungen für BDS-Mitglieder
Alle BDS-Mitglieder - Schützen, Vereine und Landesverbände - sind über den BDS Bundesverband beim Schießsport haftpflichtversichert (Gothaer). Zudem besteht eine Rechtsschutzversicherung in der Betätigung als Sportschützen für waffenrechtliche Verwaltungsverfahren und Strafrecht (Roland).
Versicherungsnachweis ist der BDS-Ausweis mit Beitragsmarke.
Nachfolgend sind die Versicherungsumfänge kurz dargestellt. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen! Für weitere Informationen oder im Schadensfall wenden Sie sich bitte an die BDS-Geschäftsstelle.
Haftpflichtversicherung
02.05.2024
Auszug aus den Besonderen Bedingungen für die Vereinshaftpflicht-Versicherung des Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.
Deckungssummen:
a) 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis.
Die Gesamtleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte der je Schadenereignis vereinbarten Deckungssumme begrenzt. 10.000 Euro für fremde Sachen.
b) 2.000.000 Euro für Umwelt-, Haftpflicht- und Gewässerschäden
c) 1.000.000 Euro für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
d) 50.000 Euro für Mietsachschäden an beweglichen Sachen mit Selbstbeteiligung
e) 50.000 Euro für das Schlüsselverlustrisiko mit Selbstbeteiligung
Versicherter Personenkreis:
Sämtliche Mitglieder aus der Betätigung und im Interesse und für Zwecke des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.V. und seiner angeschlossenen Vereine.
Gäste bei Schießveranstaltungen.
Versichert:
Versichert sind alle sich aus den gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sonst aus dem Vereinszweck er-
gebenden Veranstaltungen (z.B. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten, Schützenfeste, interne
und offene Wettbewerbe).
Teilnahme an schießsportlichen Disziplinen, Tätigkeit als Schieß- oder Standaufsicht, Schreiber, Scheibenanzeiger und Schießwart gem. § 27 WaffG, Haftpflicht aus dem Besitz und der zugelassenen Verwendung von Waffen sowie von Munition, Böllern, Schallkanonen, Modellkanonen und Salutgewehren. Transport, Wiederladen von Sportpatronen.
Mitversichert:
Mietsachschäden (Miete und Vermietung) - mit Selbstbeteiligung. Betrieb von eigenen Schießstätten. Durchführung von Schießbetrieb. Teilnahme an allen schießsportlichen Disziplinen. Durchführung von Festzügen. Führung und Betrieb von Gaststätten in Vereinsheimen.
ES GELTEN DIE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN, die von Mitgliedern bei der Geschäftsstelle angefordert werden können.
gez.
Ulrich Falk
Geschäftsführer
Rechtsschutzversicherung
Seit 1. Januar 2013 besteht für alle BDS-Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Sportschützen eine Rechtsschutzversicherung (RSV) in Waffensachen.
Inanspruchnahme
Um die Eintrittspflicht der RSV prüfen zu können, ist das Ausfüllen eines Formulars zur Schadensanzeige erforderlich. Dieses Formular kann von der Geschäftsstelle erhalten werden. Anfrage per Email wird erbeten, da für die Übersendung ohnehin eine Emailadresse erforderliuch ist.
Umfang
Verwaltungsrechtsschutz: Versichert ist die Wahrnehmung von rechtlichen Interessen wegen der Versagung, der Rückname, des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen sowie zur Abwehr behördlicher Auflagen. Die Versicherung greift nicht für die Auseinandersetzung vor Waffenbehörden, sondern erst ab dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Strafrechtsschutz: Versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts einschließlich der Vollstreckungsverfahren und des vorsorglichen Rechtsschutzes bei drohenden Verfahren im Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff. Die Versicherung greift bereits im Ermittlungsverfahren.
Deckungssummen
EUR 100.000,- je Rechtsschutzfall
Strafkaution darlehensweise EUR 100.000,-
Sonstige Hinweise
Die BDS-RSV tritt nur ein, wenn keine eigene Versicherung vorhanden ist; eine etwaig vorhandenen andere eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Versichert sich ausschließlich Strafsachen und Verwaltungsstreitigkeiten in Waffensachen, also Streitigkeiten mit einer Waffenbehörde, Polizei oder Staatsanwaltschaft; Nicht versichert sind insbesondere vereinsinterne Streitigkeiten.
Versicherungsschutz tritt frühestens ein, sobald ein Bescheid einer Behörde vorliegt oder ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde; nicht versichert sind die Vorgänge vor einer Behörde vor Erlass eines Bescheids.
Ohne Schadensanzeigeformular und Vorlage des Verwaltungsbescheids bzw. Nachweis des eröffneten Ermittlungsverfahrens kann keine Sachbearbeitung erfolgen.
In allen Streitigkeiten wird die Beauftragung eines qualifizierten Rechtsanwalts (z. B. Strafverteidiger oder Fachanwalt für Verwaltungsrecht) vor Ort empfohlen; der BDS bietet keine Rechtsvertretung.